Blumenwiesen – Ihre Gefährdung, ihr Erhalt und Schutz

 

Definition: Blumenwiesen sind artenreiche, blüten- und kräuterreiche Wiesen, welche infolge traditioneller bäuerlicher Landwirtschaft entstanden sind, höchstens ein- bis zweimal, selten dreimal im Jahr gemäht und nicht oder nur sehr gering mit Festmist gedüngt werden. Die Verwendung von chemischen Spritzmitteln und das Nachsähen mit gebietsfremden Grassorten ist ausgeschlossen. Der moderne Begriff Blumenwiesen (gemäß Theo Müller) umfasst alles, was als Mähder, Heuwiese, Öhmdwiese, Riedwiese oder Streuwiese bezeichnet wurde und wird.

 

Heuwiese: in der Regel einmal im Jahr gemäht.

 

Öhmdwiese (= Krummetwiese): in der Regel zweimal im Jahr gemäht.

 

Blumenarmes Intensiv-Grasland (Vielschnitt-Grasland) und Kleegras-Äcker sind keine Wiesen.

 

 

 

Zu den Blumenwiesen gehören folgende pflanzensoziologischen Verbände:

 

1.     Glatthafer-Wiesen

 

2.     Goldhafer-Wiesen

 

3.     Kalk-Magerwiesen (Mähder, Trespen-Halbtrockenwiesen)

 

4.     Sauere Magerwiesen (Borstgras-Wiesen)

 

5.     Gedüngte Feuchtwiesen (Sumpfdotterblumen-Wiesen)

 

6.     Nasse Staudenfluren (Mädesüß-Fluren)

 

7.     Pfeifengras-Streuwiesen

 

 

 

Benennung und Einteilung nach der FFH-Richtlinie:

 

Was sind FFH-Mähwiesen?

 

FFH-Mähwiesen werden extensiv (ein- bis zweimal, selten dreimal jährlich) in der Regel überwiegend durch Mahd genutzt. Es handelt sich um Grünland, das sich durch einen außerordentlichen Reichtum an Pflanzen- und Tierarten auszeichnet.

 

Die FFH-Wiesen umfassen zwei gemäß der FFH-Richtlinie geschützte Lebensraumtypen: die Magere Flachland-Mähwiese (Code 6510 = Glatthafer-Wiese) und die Berg-Mähwiese (Code 6520 = Goldhafer-Wiese).

 

 

 

Die Mageren Flachland-Mähwiesen kommen in den Tieflagen (planare bis submontane Stufe) vor und werden in größerer Höhenlage (sub- bis hochmontaner Stufe) von den Berg-Mähwiesen abgelöst.

 

 

 

Der Erhalt der Blumenwiesen ist nach Artikel 3c (2) der Landesverfassung Baden-Württemberg Aufgabe des Staates und der Gemeinden. Die Blumenwiesen sind sowohl Denkmale der Kultur wie auch der Natur. Die Pflege bzw. naturschutzfachliche Bewirtschaftung ist der Landwirtschaft als Dienstleister leistungsgerecht und gut zu bezahlen. Freilich bleibt die Landwirtschaft weiterhin aufgefordert gemäß Biotopstärkungsgesetz (15% des Offenlandes) mehr für unsere Natur und Heimat zu tun.

 

Ein weiterer Umbruch von Blumenwiesen in Äcker darf nicht mehr erfolgen, genau so wenig wie die Intensivierung zu Vielschnitt-Grasland.

 

 

 

Die einzelnen Wiesentypen erfordern zu ihrer Erhaltung eine unterschiedliche Bewirtschaftung:

 

Kalk-Magerwiesen: Keine Düngung, ein Schnitt im Jahr mit Abräumen des Mähguts, Vor- und Nachbeweidung möglich, sogar erwünscht.

 

 

 

Sauere Magerwiesen: Keine Düngung, ein Schnitt im August mit Abräumen des Mähguts, Vor- und Nachbeweidung möglich.

 

 

 

Pfeifengras-Wiesen: Keine Düngung; sollen sie erhalten werden, dann ist Pflegemahd im Herbst bis Winter mit Abräumen des Schnittguts erforderlich.

 

 

 

Alle übrigen Wiesentypen benötigen zu ihrer Erhaltung eine angemessene Düngung. Diese wird am besten durch extensiv wirtschaftende, tierhaltende Betriebe erreicht. Dies sind Bauernhöfe, die keinen Stickstoff zuführen, den Mist im Kreislauf halten und einen Viehbesatz von 1 Großvieheinheit je Hektar (teilweise darunter) halten.

 

Glatthafer-Wiesen: Zweimalige Mahd, die erste im Juni, die zweite im Juli bis August; bei günstiger Witterung ein dritter Schnitt und/oder Nachbeweidung möglich.

 

 

 

Feuchtwiesen (Sumpfdotterblumen-Wiesen): Zweimalige Mahd im Juni und Juli bis August, Nachbeweidung ist möglich.

 

(aus Müller und Lessig (2014), Seite 318 und 319)

 

 

 

 Quellen und weiterführendes Schrifttum:

 

- Müller, Theo und Lessig, Kurt Heinz (2014): Blumenwiesen. Schwäbischer

 

  Albverein, Stuttgart.

 

- Worm, Ralf (2019): Wiesenfibel. Landschaftserhaltungsverband Ostalbkreis,

 

  Ahlen.

 

- LAZBW (2018): FFH-Mähwiesen – Grundlagen, Bewirtschaftung,

 

  Wiederherstellung. Aulendorf.

 

- Dierschke, Hartmut und Briemle, Gottfried (2002): Kulturgrasland. Wiesen, 

 

  Weiden und verwandte Staudenfluren. Eugen Ulmer, Stuttgart.

 

Siegfried Frosdorfer                                                                                             Februar 2022